Datensatz

Wanderungen von Ausländern über Gemeindegrenzen der Stadt Bremen nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Dargestellt ist die Zahl der Wanderungsbewegungen (Zuzüge, Fortzüge, Saldo) von Ausländern über die Grenzen der Stadt Bremen hinweg insgesamt, nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit.

Die Wanderungsstatistik wird einheitlich für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die Wanderungen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen innerhalb des Bundesgebiets (Bundesbinnenwanderung) sowie über die Grenzen des Bundesgebiets (Bundesaußenwanderung). Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge). Als Wanderung im vorstehenden Sinne gilt jedes Beziehen einer Hauptwohnung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden dementsprechend nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassungen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen.Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizeigewahrsam der Fall ist.Ausländer (Nichtdeutsche) sind alle Personen mit ausschließlich ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose, die sich im betreffenden Gebiet aufhalten. Die anwesenden nichtdeutschen Flüchtlinge, die den Status eines heimatlosen Ausländers oder ausländischen Flüchtlings besitzen, zählen zu den Ausländern. Personen, die nach dem Grundgesetz (Artikel 116 Abs. 1) den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind, z. B. Vertriebene und Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit, zählen als Deutsche. Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, gelten ebenfalls als Deutsche. Bei der Zählung nicht erfasst wurden die Mitglieder ausländischer Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und deren Familienangehörige.Das Statistische Landesamt Bremen ist Träger der amtlichen Statistik des Landes Bremen. Zentralen Aufgaben sind die Erhebung, Aufbereitung, Auswertung und Veröffentlichung der per Gesetz oder Rechtsverordnung angeordneten Statistiken. Zugleich erfüllt das Statistische Landesamt Bremen die Funktionen des kommunalstatistischen Amtes für die Stadt Bremen. Das bedeutet, dass auch für die kleinräumlichen Verwaltungs- und Planungseinheiten der Stadt Daten und Informationen aufbereitet und zugänglich gemacht werden.

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Letzte Änderung:
28.10.2020
Veröffentlichungsdatum:
30.08.2020
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Bremen
Veröffentlichende Stelle:
Freie und Hansestadt Bremen
Kategorien:
-
Zeitraum:
01.01.2019 - 31.12.2019
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
ausländer
bremen
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statistiken
wanderungen

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