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Bebauungsplan Rahlstedt 45 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Rahlstedt 45 vom 3. März 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 28) wird wie folgt geändert:
1. In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gemeinbedarf" (Altersheim) in die Festsetzung ¿reines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine maximal zweigeschossige offene Bauweise festgesetzt, in der nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig sind.
2. § 2 erhält nachstehende Fassung:
"Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
1. Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
2. Für die Erschließung des auf dem Flurstück 558 festgesetzten reinen Wohngebiets sind noch weitere Örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
26.10.2023
Veröffentlichungsdatum:
17.10.2022
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Kategorien:
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
16.01.1978 -
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
baugesetzbuch--baugb
bauleitplanung
baunutzungsverordnung--baunvo
bebauungsplan
geoinformation
plis
raumbezogene-information
öffentliche-pläne

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