GovData SuchergebnisseGovdata.deinfo@govdata.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/atomfeed/f/openness%3Ahas_open%2Cgroups%3Aecon%2Ctype%3Adataset%2Csourceportal%3A8196e75f-c45e-4281-ac8f-1803c4e1f3be%2C/s/title_asc2024-03-29T15:44:51ZVerladerpreise für die Strecke Kuenzell nach Hamburg im Zeitraum 01.11.2019 bis zum 31.10.2021Carrypicker Yield Management in der Speditionsbranchehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/verladerpreise-fur-die-strecke-kuenzell-nach-hamburg-im-zeitraum-01-11-2019-bis-zum-31-10-20212023-03-06T11:04:53ZBei den Daten handelt es sich um einen Auszug eines Algorithmusses zur Berechnung von Verladerpreisen. Dieser Datensatz bildet die Strecke Kuenzell nach Hamburg im Zeitraum 01.11.2019 bis zum 31.10.2021 ab. Für eine Strecke wurde die Entfernung von 401 km mit einer Fahrzeit von 04:05 h angenommen.
- Der Name der CSV-Dateien enthält die Informationen zur Strecke und dem Zeitraum der Berechnung.
- In der ersten Spalte ist das jeweilige Beladedatum abgebildet.
- In den weiteren Spalten sind die jeweiligen Verladerpreise dargestellt, welche sich für das jeweilige Datum der Zeile und die in der Kopfzeile angegebene Anzahl von Stellplätzen ergibt.
Weitere Parameter in der Begleitinformation.Liste der in Deutschland genehmigten Betreiber von EisenbahnstreckenEisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/liste-der-in-deutschland-genehmigten-betreiber-von-eisenbahnstrecken2023-03-06T11:04:53ZListe der in Deutschland genehmigten Betreiber von Eisenbahnstrecken
Eisenbahnen dienen gemäß § 3 AEG dem öffentlichen Verkehr (öffentliche Eisenbahnen), wenn sie als Betreiber der Schienenwege Zugang zu ihren Schienenwegen gewähren müssen (öffentliche Betreiber der Schienenwege).
Alle anderen Eisenbahnen und Werksbahnen sind nichtöffentliche Eisenbahnen.Die Breitbandförderung des BundesBundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)https://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/bundesforderung-breitband-weisse-flecken2023-03-06T11:04:53ZSeit dem 26.04.2021 können im Rahmen des Bundesförderprogramms Gigabit (Graue-Flecken-Programm) Adressen mit Anschlussgeschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s gefördert werden, soweit kein eigenwirtschaftlicher Ausbau verbindlich angezeigt wird. Ein besonderer Fokus innerhalb des Graue-Flecken-Programmes liegt auf der unkomplizierten Versorgung von Schulen, Krankenhäusern, kleinen und mittleren Unternehmen, Gewerbegebieten, lokalen Behörden und Verkehrsknotenpunkten. Diese sind förderberechtigt, wenn sie bisher noch nicht gigabitfähig angeschlossen wurden bzw. eine Downloadrate von unter 500 Mbit/s verzeichnen.
Ab 2023 wird faktisch keine Aufgreifschwelle mehr vorgesehen sein, sodass Anschlüsse, die außerhalb schwarzer Flecken liegen und noch nicht gigabitfähig (< 500 Mbit/s im Download) erschlossen sind, grundsätzlich förderfähig werden.
Im Vergleich zum Vorgänger dem Bundesförderprogramm Breitband (Weiße-Flecken-Programm) wurde die Förderung somit deutlich ausgeweitet. Die Bundesregierung förderte seit November 2015 im Rahmen des Weiße-Flecken-Förderprogrammes deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist und eine Versorgung von nur unter 30 Mbit/s vorlag.
Ziel der Breitbandförderprogramme des Bundes ist es den TK-Markt zu unterstützen und anzureizen, sodass ein modernes und zukunftsfähiges High-Speed-Netz für alle Haushalte, Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen in Deutschland geschaffen wird.
Gegenstand der Infrastrukturförderung ist entweder die Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke oder eine Förderung mittels Betreibermodell.
Wenn die kalkulierten Ausgaben die zu erwartenden Einnahmen übersteigen, spricht man von einer Wirtschaftlichkeitslücke. Dieses Defizit beim Netzbetreiber kann über das Bundesförderprogramm abgedeckt werden.
Im Falle des Betreibermodells hingegen wird die Errichtung der passiven Infrastruktur, wie beispielsweise Leerrohre oder Glasfaserstrecken, durch die Gebietskörperschaft durchgeführt, die sodann zum Betrieb an private Netzbetreiber verpachtet wird. Die Förderung bezieht sich hierbei auf die Investitionsausgaben abzüglich des Barwerts der Pachteinnahmen, die anteilig auf den Bundesanteil der Förderung bezogen werden.
Der Bund beteiligt sich in der Regel mit Förderquoten zwischen 50 und 70 % an den Ausbaukosten und mit bis zu 100 % an den Ausgaben für Planungs- und Beratungsleistungen.
Die Förderung hochleistungsfähiger Breitbandnetze kann nur in unterversorgten Gebieten erfolgen. Im Graue-Flecken-Förderprogramm gilt ein Gebiet bisher aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der EU als unterversorgt, wenn für den einzelnen Nutzer weniger als 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen und kein privatwirtschaftlicher Ausbau erfolgt. Hierbei spricht man von der Aufgreifschwelle.
Informationen zu den bewilligten Förderprojekten finden Sie in der Förderlandkarte des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Zum Stand der Verfahren zur Auswahl der Netzbetreiber können Sie sich über die Online-Portale der zuständigen beliehenen Projektträger informieren. Für das Projektgebiet A (Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) ist PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH der zuständige Projektträger (<a href="https://gigabit-projekttraeger.de" target="_blank">https://gigabit-projekttraeger.de/</a>). Für das Projektgebiet B (Bundesländer: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein) ist die atene KOM GmbH der zuständige Ansprechpartner (<a href="https://projekttraeger-breitband.de" target="_blank">https://projekttraeger-breitband.de</a>). Allgemeine Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden sich auf der Internetseite <a href="https://www.bmdv.bund.de/breitbandfoerderung" target="_blank">https://www.bmdv.bund.de/breitbandfoerderung</a>.Verladerpreise für die Strecke Krefeld nach Wolfsburg im Zeitraum 01.11.2019 bis zum 31.10.2021Carrypicker Yield Management in der Speditionsbranchehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/verladerpreise-fur-die-strecke-krefeld-nach-wolfsburg-im-zeitraum-01-11-2019-bis-zum-31-10-20212023-03-06T11:04:53ZBei den Daten handelt es sich um einen Auszug eines Algorithmusses zur Berechnung von Verladerpreisen. Dieser Datensatz bildet die Strecke Krefeld nach Wolfsburg im Zeitraum 01.11.2019 bis zum 31.10.2021 ab. Für eine Strecke wurde die Entfernung von 373 km mit einer Fahrzeit von 03:46 h angenommen.
- Der Name der CSV-Dateien enthält die Informationen zur Strecke und dem Zeitraum der Berechnung.
- In der ersten Spalte ist das jeweilige Beladedatum abgebildet.
- In den weiteren Spalten sind die jeweiligen Verladerpreise dargestellt, welche sich für das jeweilige Datum der Zeile und die in der Kopfzeile angegebene Anzahl von Stellplätzen ergibt.
Weitere Parameter in der Begleitinformation.Verladerpreise für die Strecke Bremen nach Eching im Zeitraum 01.11.2019 bis zum 31.10.2021Carrypicker Yield Management in der Speditionsbranchehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/verladerpreise-fur-die-strecke-bremen-nach-eching-im-zeitraum-01-11-2019-bis-zum-31-10-20212023-03-06T11:04:53ZBei den Daten handelt es sich um einen Auszug eines Algorithmusses zur Berechnung von Verladerpreisen. Dieser Datensatz bildet die Strecke Bremen nach Eching im Zeitraum 01.11.2019 bis zum 31.10.2021 ab. Für eine Strecke wurde die Entfernung von 744 km mit einer Fahrzeit von 07:23 h angenommen.
- Der Name der CSV-Dateien enthält die Informationen zur Strecke und dem Zeitraum der Berechnung.
- In der ersten Spalte ist das jeweilige Beladedatum abgebildet.
- In den weiteren Spalten sind die jeweiligen Verladerpreise dargestellt, welche sich für das jeweilige Datum der Zeile und die in der Kopfzeile angegebene Anzahl von Stellplätzen ergibt.
Weitere Parameter in der Begleitinformation.Liste der in Deutschland genehmigten öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)Eisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/liste-der-in-deutschland-genehmigten-offentlichen-eisenbahnverkehrsunternehmen-evu2023-03-06T11:04:53ZListe der in Deutschland genehmigten öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) definiert Eisenbahnen als öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen / EIU) oder die Eisenbahnverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern oder Personen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen / EVU). EVU müssen zudem die Traktion sicherstellen, was auch die Fahrzeughalter mit einschließt.Liste der in Deutschland genehmigten nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie FahrzeughalterEisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/liste-der-in-deutschland-genehmigten-nicht-offentlichen-eisenbahnverkehrsunternehmen-sowie-fahr2023-03-06T11:04:53ZListe der in Deutschland genehmigten nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Fahrzeughalter (gem. § 31 AEG)
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) definiert Eisenbahnen als öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen / EIU) oder die Eisenbahnverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern oder Personen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen / EVU). EVU müssen zudem die Traktion sicherstellen, was auch die Fahrzeughalter mit einschließt.