GovData SuchergebnisseGovdata.deinfo@govdata.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/atomfeed/f/licence%3Ahttp%253A%252F%252Fdcat-ap.de%252Fdef%252Flicenses%252Fcc-zero%2Cformat%3Axls%2Cgroups%3Agove%2Ctype%3Adataset%2C/s/lastmodification_desc2024-03-29T10:37:04ZGebührentabelle für Freistellungen von WasserkonzessionsverträgenMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRWReferat613@mwike.nrw.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/gebuhrentabelle-fur-freistellungen-von-wasserkonzessionsvertragen2024-03-04T09:54:14ZMit sogenannten Wasserkonzessionen werden Wasserversorgungsunternehmen Rechte zur Nutzung öffentlicher Wege für die Verlegung und den Betrieb von Wasserleitungen sowie deren Nutzung eingeräumt, um die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wasser zu versorgen. Bei der Vergabe von Wasserkonzessionen sind verfahrensbezogene und materielle Anforderungen zu beachten. Der Kommune steht bei der Vergabe der Wasserkonzession ein weiter Gestaltungs- und Ermessensspielraum bei der Auswahl der Zuschlagskriterien zu. Jedoch muss auch hier die Bestimmung der Zuschlagskriterien auf sachlich nachvollziehbaren Erwägungen beruhen und darf nicht willkürlich sein. Angaben zu den Verträgen werden von der Kartellbehörde erteilt. Der Datensatz enthält eine Übersicht der Gebühren für die Freistellung von Wasserkonzessionsverträgen ab Eingang 01.09.2019. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/konzessionsvergabe-wasser.Gebührentabelle bei Auskunftsverlangen über Wasserkonzessionsverträge nach § 31b Abs. 1 GWBMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRWReferat613@mwike.nrw.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/gebuhrentabelle-bei-auskunftsverlangen-uber-wasserkonzessionsvertrage-nach-31b-abs-1-gwb2024-03-04T09:51:39ZMit sogenannten Wasserkonzessionen werden Wasserversorgungsunternehmen Rechte zur Nutzung öffentlicher Wege für die Verlegung und den Betrieb von Wasserleitungen sowie deren Nutzung eingeräumt, um die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wasser zu versorgen. Bei der Vergabe von Wasserkonzessionen sind verfahrensbezogene und materielle Anforderungen zu beachten. Der Kommune steht bei der Vergabe der Wasserkonzession ein weiter Gestaltungs- und Ermessensspielraum bei der Auswahl der Zuschlagskriterien zu. Jedoch muss auch hier die Bestimmung der Zuschlagskriterien auf sachlich nachvollziehbaren Erwägungen beruhen und darf nicht willkürlich sein. Angaben zu den Verträgen werden von der Kartellbehörde erteilt. Der Datensatz enthält eine Übersicht der Gebühren, die für eine Auskunft nach §31b Abs. 1 GWB erhoben werden. Die Tabelle unterstellt mit den Jahreszahlen eine Auskunft im Jahr 2022. Sie wird jährlich im Hinblick auf die Jahreszahlen angepasst. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/konzessionsvergabe-wasser.