GovData SuchergebnisseGovdata.deinfo@govdata.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/atomfeed/f/licence%3Ahttp%253A%252F%252Fdcat-ap.de%252Fdef%252Flicenses%252Fcc-by-nd%252F4.0%2Cgroups%3Aecon%2Ctype%3Adataset%2C/s/title_desc2024-03-29T13:01:12ZArbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)Bundesministerium der Finanzenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/arbeitshilfe-zur-aufteilung-eines-gesamtkaufpreises-fur-ein-bebautes-grundstuck-kaufpreisauftei2024-03-26T00:00:00ZArbeitshilfe und Anleitung mit Stand vom März 2024
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5a Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024Bundesministerium der Finanzenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/programmablaufplane-fur-den-lohnsteuerabzug-20242023-12-07T00:00:00ZIm Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 bekannt gemacht.
Gegenüber dem Entwurf des Programmablaufplans 2024 (Stand: 19.9.2023, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich noch Änderungen mit Bezug auf den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,7 % satt 1,6 %) ergeben.Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung des Lohnsteuerabzugs 2006 bis 2019Bundesministerium der Finanzeninternetredaktion@bmf.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/programmablaufplane-fur-die-maschinelle-berechnung-des-lohnsteureabzugs-2006-bis-20192023-06-28T06:11:32ZProgrammablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer der Jahre 2006 bis 2019.Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung des Lohnsteuerabzugs 2020 - 2023Bundesministerium der Finanzeninternetredaktion@bmf.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/programmablaufplane-fur-die-maschinelle-berechnung-des-lohnsteuerabzugs2023-06-26T08:48:41ZProgrammablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer fortlaufend aktualisiert.