GovData SuchergebnisseGovdata.deinfo@govdata.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/atomfeed/f/groups%3Aheal%2Cgroups%3Aagri%2Ctype%3Adataset%2C/s/lastmodification_desc2024-03-28T08:46:47ZKodierkataloge für die Übermittlung von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit, des Veterinärwesens und des VerbraucherschutzesBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/kodierkataloge-fur-die-ubermittlung-von-daten-im-bereich-der-lebensmittelsicherheit-des-veterinarwes2024-03-28T00:00:00ZDie zuständigen Behörden der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung nehmen Proben vom Untersuchungsmaterial (z.B. Lebensmittel). Die Ergebnisse der Beprobung werden als Datensatz an das BVL weitergeleitet. Im BVL erfolgt eine Aufarbeitung für die EU Kommission und die Bundesregierung. Die Ergebnisse der Beprobung werden dabei in einem fest definierten Meldeformat übermittelt. Für einzelne Felder im Meldeformat werden dazu Kodierungen aus Kodierkatalogen verwendet. Die aktuell verwendeten Kataloge sind auch unter https://skada.bvl.bund.de/skada-prod/ (nach vorheriger Anmeldung) veröffentlicht. Dort ist es möglich, sich über die Webanwendung "durch den Katalog" zu navigieren und eine Kodierung zu erstellen.TrinkwasserbrunnenStadt Dortmundhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/trinkwasserbrunnen2024-03-26T02:00:39ZOrte von Interesse (XErleben) - Trinkwasserbrunnen in Dortmund.Wohnplätze: Gemeinde/Stadt Einwohner > 5000 < 10000Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/wohnplatze-gemeinde-stadt-einwohner-5000-10000668662024-03-13T05:02:13ZDarstellungsdienst zum Amtlichen Verzeichnis der Gemeinden und Gemeinedeteile in Rheinland-Pfalz (Wohnplatzverzeichnis). Das Verzeichnis setzt sich zusammen aus dem vom Statistischen Landesamt geführten "Gemeindeverzeichnis von Rheinland-Pfalz" und dem vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation geführten "Verzeichnis der Gemeindeteile"Wohnplätze: WohnplätzeLandesamt für Vermessung und Geobasisinformationenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/wohnplatze-wohnplatze41b8a2024-03-13T05:02:08ZDarstellungsdienst zum Amtlichen Verzeichnis der Gemeinden und Gemeinedeteile in Rheinland-Pfalz (Wohnplatzverzeichnis). Das Verzeichnis setzt sich zusammen aus dem vom Statistischen Landesamt geführten "Gemeindeverzeichnis von Rheinland-Pfalz" und dem vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation geführten "Verzeichnis der Gemeindeteile"Wohnplätze: Gemeinde/Stadt Einwohner > 100000Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/wohnplatze-gemeinde-stadt-einwohner-100000726232024-03-13T05:01:54ZDarstellungsdienst zum Amtlichen Verzeichnis der Gemeinden und Gemeinedeteile in Rheinland-Pfalz (Wohnplatzverzeichnis). Das Verzeichnis setzt sich zusammen aus dem vom Statistischen Landesamt geführten "Gemeindeverzeichnis von Rheinland-Pfalz" und dem vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation geführten "Verzeichnis der Gemeindeteile"Laufende Flurbereinigungsverfahren in Rheinland-PfalzTechnische Zentralstelle DLRhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/laufende-flurbereinigungsverfahren-in-rheinland-pfalz2024-03-13T04:51:55ZLaufende Flurbereinigungsverfahren in Rheinland-Pfalz. Durch die Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittel begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen. Rechtsgrundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/flurbg/BJNR005910953.html, zuständig: Dienstleistungszentren ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz https://www.landentwicklung.rlp.deDLR Bezirksgrenzen RLPTechnische Zentralstelle DLRhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/dlr-bezirksgrenzen-rlp54df52024-03-13T04:51:55ZDienst zur Bereitstellung der DLR Bezirksgrenzen in Rheinland-PfalzStatistisches Jahrbuch - Hamburg – Berichtsjahr 2022Statistikamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/statistisches-jahrbuch-hamburg-berichtsjahr-20222024-03-07T05:03:42ZStatistisches Jahrbuch - Hamburg – Berichtsjahr 2020Statistikamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/statistisches-jahrbuch-hamburg-berichtsjahr-20202024-02-28T05:01:31ZEinzeldatensatz aus dem Progamm der Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln (PSMR) aus dem Berichtsjahr 2022Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-progamm-der-pflanzenschutzmittelruckstande-in-lebensmitteln-psmr-aus-dem-ber2024-02-14T05:21:20ZDie Einzeldaten bilden die Grundlage für die Nationale Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ 2022, in der die Ergebnisse der in Deutschland im Jahr 2022 an Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs einschließlich Säuglings-und Kleinkindernahrung durchgeführten Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände zusammengefasst werden.
Die Berichterstattung beinhaltet auch die Ergebnisse des auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestützten mehrjährigen koordinierten Kontrollprogramms der Union, welches der Überprüfung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie der Bewertung der Verbraucherexposition mit Pestizidrückständen über die Nahrung dient. Die im Rahmen dieses Programms im Jahr 2022 zu untersuchenden Lebensmittel und Wirkstoffe wurden in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/601 der Kommission vom 13. April 2021 bekanntgegeben.
Es wurden alle Daten von Erzeugnissen mit einer Probenahme vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 berücksichtigt, die dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung der 16 Länder und vom Bundesministerium der Verteidigung gemeldet wurden.Einzeldatensatz aus dem Progamm der Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln (PSMR) aus dem Berichtsjahr 2021Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-progamm-der-pflanzenschutzmittelruckstande-in-lebensmitteln-psmr-berichtsjah2023-12-22T09:42:39ZDie Einzeldaten bilden die Grundlage für die Nationale Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ 2021, in der die Ergebnisse der in Deutschland im Jahr 2021 an Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs einschließlich Säuglings-und Kleinkindernahrung durchgeführten Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände zusammengefasst werden.
Die Berichterstattung beinhaltet auch die Ergebnisse des auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestützten mehrjährigen koordinierten Kontrollprogramms der Union, welches der Überprüfung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie der Bewertung der Verbraucherexposition mit Pestizidrückständen über die Nahrung dient. Die im Rahmen dieses Programms im Jahr 2021 zu untersuchenden Lebensmittel und Wirkstoffe wurden in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/585 der Kommission vom 27. April 2020 bekanntgegeben.
Es wurden alle Daten von Erzeugnissen mit einer Probenahme vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 berücksichtigt, die dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung der 16 Länder und vom Bundesministerium der Verteidigung gemeldet wurden.Einzeldatensatz aus dem Progamm der Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln (PSMR) aus dem Berichtsjahr 2020Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-progamm-der-pflanzenschutzmittelruckstande-in-lebensmitteln-psmr-fur-das-ber2023-12-22T09:42:00ZDie Einzeldaten bilden die Grundlage für die Nationale Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ 2020, in der die Ergebnisse der in Deutschland im Jahr 2020 an Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs einschließlich Säuglings-und Kleinkindernahrung durchgeführten Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände zusammengefasst werden.
Die Berichterstattung beinhaltet auch die Ergebnisse des auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestützten mehrjährigen koordinierten Kontrollprogramms der Union, welches der Überprüfung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie der Bewertung der Verbraucherexposition mit Pestizidrückständen über die Nahrung dient. Die im Rahmen dieses Programms im Jahr 2020 zu untersuchenden Lebensmittel und Wirkstoffe wurden in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/533 der Kommission vom 18. März 2019 bekanntgegeben.
Es wurden alle Daten von Erzeugnissen mit einer Probenahme vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 berücksichtigt, die dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung der 16 Länder gemeldet wurden.Einzeldatensatz aus dem Zoonosen-Monitoring (ZooM) - Berichtsjahr 2022Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-zoonosen-monitoring-zoom-fur-das-berichtsjahr-20222023-12-22T08:10:06ZMit dem Zoonosen-Monitoring sollen Kenntnisse über die Belastung von Lebensmitteln und Tierbeständen mit Zoonoseerregern gewonnen werden und Entwicklungstendenzen bezüglich Zoonosen und Zoonoseerregern erkannt werden.
Die Grundlage für das Zoonosen-Monitoring bildet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette), die die Vorgehensweise bei der Koordinierung und Durchführung der Untersuchungen zum Zoonosen-Monitoring und für das anschließende Berichtswesen regelt. Die AVV Zoonosen Lebensmittelkette basiert auf der Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, nach der die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sind, repräsentative und vergleichbare Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln, Futtermitteln und lebenden Tieren zu erfassen, auszuwerten und zu veröffentlichen.
Das BVL sammelt die Daten, wertet sie aus und veröffentlicht sie zusammen mit den Ergebnissen der Typisierung der Erreger, der Resistenztestung sowie der Bewertung der Ergebnisse durch das BfR in den jährlichen Zoonosen- Monitoring-Berichten. Diese Daten sind auch Teil der jährlich an die EFSA übermittelten Daten.Einzeldatensatz aus dem Zoonosen-Monitoring (ZooM) - Berichtsjahr 2021Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-zoonosen-monitoring-zoom-fur-das-berichtsjahr-20212023-12-22T08:09:24ZMit dem Zoonosen-Monitoring sollen Kenntnisse über die Belastung von Lebensmitteln und Tierbeständen mit Zoonoseerregern gewonnen werden und Entwicklungstendenzen bezüglich Zoonosen und Zoonoseerregern erkannt werden.
Die Grundlage für das Zoonosen-Monitoring bildet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette), die die Vorgehensweise bei der Koordinierung und Durchführung der Untersuchungen zum Zoonosen-Monitoring und für das anschließende Berichtswesen regelt. Die AVV Zoonosen Lebensmittelkette basiert auf der Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, nach der die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sind, repräsentative und vergleichbare Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln, Futtermitteln und lebenden Tieren zu erfassen, auszuwerten und zu veröffentlichen.
Das BVL sammelt die Daten, wertet sie aus und veröffentlicht sie zusammen mit den Ergebnissen der Typisierung der Erreger, der Resistenztestung sowie der Bewertung der Ergebnisse durch das BfR in den jährlichen Zoonosen- Monitoring-Berichten. Diese Daten sind auch Teil der jährlich an die EFSA übermittelten Daten.Einzeldatensatz aus dem Monitoring - Berichtsjahr 2020Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-monitoring-fur-das-berichtsjahr-20202023-12-21T07:42:50ZDas Monitoring dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Mit seiner Hilfe können gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch die in und auf Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gefundenen, gesundheitlich nicht erwünschten Stoffe frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden. Das Monitoring wird auf der Grundlage der §§ 50–52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) als eigenständige gesetzliche Aufgabe im Rahmen der amtlichen Überwachung durchgeführt.
Die Auswahl der Erzeugnisse erfolgt entsprechend den Vorgaben des § 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen (AVV Monitoring). Sie basiert auf den zwischen Bund und Ländern abgestimmten, langfristigen Konzepten zur Gewinnung von fundierten Daten für die Risikobewertung.
Die zu untersuchenden Lebensmittel sind Bestandteil eines repräsentativen Warenkorbes, der auf der Grundlage nationaler Verzehrsstudien abgeleitet wurde (Warenkorb-Monitoring).
Daneben wird seit 2003 ein Teil der Lebensmitteluntersuchungen in Projekten durchgeführt (Projekt-Monitoring). Hierbei werden zielorientiert aktuelle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen aufgegriffen, um Kenntnislücken für die Risikobewertung zu schließen.
Bei kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen werden im Rahmen des Monitorings an ausgewählten Erzeugnisgruppen schwerpunktmäßig Untersuchungen zu Elementen, organischen Stoffen oder Mikroorganismen durchgeführt.Einzeldatensatz aus dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) - Berichtsjahr 2022Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-bundesweiten-uberwachungsplan-bup-fur-das-berichtsjahr-20222023-12-21T07:41:46ZDer Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Die rechtliche Grundlage ist die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV Rüb)
Die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe erfolgt risikobasiert, also gezielt auf Basis einer Risikoanalyse. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte abdecken: chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Verfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen.
(siehe BVL Homepage)
Im Jahr 2022 wurde folgendes untersucht:
1.1, Aflatoxine in Chiasamen
1.2, Aluminium in Fruchtsäften
1.3, Untersuchung von Eiern aus sogenannten Hühnermobilen auf Dioxine/PCB
1.4, Nachweis von Soja in nicht vorverpacktem Speiseeis Vanille ohne Kennzeichnung der allergenen Zutat Soja
1.5, Zusammensetzung und Tintenfischanteil in panierten Tintenfischerzeugnissen/Erzeugnissen in Backteig
2.1, Untersuchung von Rohmilchkäse aus der Direktvermarktung auf pathogene Erreger
2.2, Mikrobiologischer Status von pasteurisierter Milch aus Zapfautomaten
2.3, Mikrobiologische Untersuchung von Eiswürfeln, Crushed Eis, Splittereis und Scherbeneis aus Eiswürfelbereitern aus der Gastronomie
3.1, Atranol, Chloratranol und HICC in kosmetischen Mitteln
3.2, Formaldehyd in „bügelfrei“ oder „knitterarm“ ausgerüsteten Oberhemden/Blusen mit hohem Anteil an Cellulosefasern (Baumwolle, Leinen, Hanf)
3.3, Aluminium: Übergänge aus Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier, Karton, Pappe
4.1, Überprüfung der Eigenkontrollmaßnahmen in handwerklichen Betrieben mit Produktion von vakuumierten, verzehrfertigen Lebensmitteln, die die Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen könnenEinzeldatensatz aus dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) - Berichtsjahr 2020Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-bundesweiten-uberwachungsplan-bup-fur-das-berichtsjahr-20202023-12-21T07:41:06ZDer Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Die rechtliche Grundlage ist die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV Rüb)
Die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe erfolgt risikobasiert, also gezielt auf Basis einer Risikoanalyse. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte abdecken: chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Verfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen.
(siehe BVL Homepage)
Im Jahr 2020 wurde folgendes untersucht:
1.1,Nachweis unerlaubter / verbotener Stoffe in speziellen Erzeugnissen für Sportlerinnen und Sportler (Boostern)
1.2,Cadmium in Kakaopulver und Schokolade mit mind. 50 % Kakaoanteil
1.3,Überprüfung der Anforderungen an den Fettgehalt in nicht vorverpacktem Fruchteis
1.4,Überprüfung der Höchstmengenregelung für Phosphat in vertikalen Fleischdrehspießen
1.5,Kennzeichnung von Azofarbstoffen in nicht vorverpackten Süßwaren
2.1,Mikrobieller Status von frischen Sprossen und Keimlingen
3.1,Phthalat-Weichmacher in Kinder-Regenbekleidung inkl. Regenstiefel aus Kunststoff oder Materialkombinationen
3.2,Ausmaß der Freisetzung von Aluminium aus Lebensmittelkontaktmaterialien aus Aluminium
3.3,Übergänge von Chlorpropanolen (3-MCPD, 1,3-DCP) aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier
3.4,Phthalsäureester-Gehalte im Lack von Holzspielzeug
3.5,Chrom (VI) in Leder
3.6,Zinkpyrithion, Pirocton-Olamin und Climbazol in Antischuppenmitteln
5.1,Untersuchung von Wasserpfeifentabak auf MentholEinzeldatensatz aus dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) - Berichtsjahr 2021Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-bundesweiten-uberwachungsplan-bup-fur-das-berichtsjahr-20212023-12-21T07:40:14ZDer Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Die rechtliche Grundlage ist die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV Rüb)
Die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe erfolgt risikobasiert, also gezielt auf Basis einer Risikoanalyse. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte abdecken: chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Verfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen.
(siehe BVL Homepage)
Im Jahr 2021 wurde folgendes untersucht:
1.1, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in ungefüllten, in Lake eingelegten Weinblättern
1.2, Quartäre Ammoniumverbindungen in Schlagsahne aus Sahneautomaten
1.3, Pinienkerne in Pesto – Ersatz und mögliche Verfälschung
1.4, Austausch von hochpreisigen Fischarten und Meeresfrüchten bei Sushi
1.5, Mögliche Verfälschung von gemahlenem Kurkuma
1.6, Fremdölbestimmung in hochpreisigen pflanzlichen Speiseölen (Olivenöl ausgenommen)
2.1, Mikrobiologische Untersuchung von Fertigteigen und Backmischungen auf STEC
2.2, Listeria spp. und Listeria monocytogenes in Weichkäse und Sauermilchkäse mit Oberflächenschimmel oder geschmierter Oberfläche und anderem Käse mit geschmierter Oberfläche aus Herstellungsbetrieben und der Direktvermarktung
3.1, Überprüfung der korrekten Anwendung der betrieblich verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit manueller Anwendung
3.2, Überprüfung der Kennzeichnung von Rauch und Raucharomen bei Fleisch- und Fischerzeugnissen sowie MilchproduktenEinzeldatensatz aus dem Monitoring - Berichtsjahr 2021Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-monitoring-fur-das-berichtsjahr-20212023-12-21T07:39:10ZDas Monitoring dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Mit seiner Hilfe können gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch die in und auf Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gefundenen, gesundheitlich nicht erwünschten Stoffe frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden. Das Monitoring wird auf der Grundlage der §§ 50–52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) als eigenständige gesetzliche Aufgabe im Rahmen der amtlichen Überwachung durchgeführt.
Die Auswahl der Erzeugnisse erfolgt entsprechend den Vorgaben des § 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen (AVV Monitoring). Sie basiert auf den zwischen Bund und Ländern abgestimmten, langfristigen Konzepten zur Gewinnung von fundierten Daten für die Risikobewertung.
Die zu untersuchenden Lebensmittel sind Bestandteil eines repräsentativen Warenkorbes, der auf der Grundlage nationaler Verzehrsstudien abgeleitet wurde (Warenkorb-Monitoring). Daneben wird seit 2003 ein Teil der Lebensmitteluntersuchungen in Projekten durchgeführt (Projekt-Monitoring). Hierbei werden zielorientiert aktuelle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen aufgegriffen, um Kenntnislücken für die Risikobewertung zu schließen.
Bei kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen werden im Rahmen des Monitorings an ausgewählten Erzeugnisgruppen schwerpunktmäßig Untersuchungen zu Elementen, organischen Stoffen oder Mikroorganismen durchgeführt.Einzeldatensatz aus dem Monitoring - Berichtsjahr 2022Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-monitoring-fur-das-berichtsjahr-20222023-12-21T07:38:22ZDas Monitoring dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Mit seiner Hilfe können gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch die in und auf Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gefundenen, gesundheitlich nicht erwünschten Stoffe frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden. Das Monitoring wird auf der Grundlage der §§ 50–52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) als eigenständige gesetzliche Aufgabe im Rahmen der amtlichen Überwachung durchgeführt.
Die Auswahl der Erzeugnisse erfolgt entsprechend den Vorgaben des § 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nach § 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (AVV Monitoring). Sie basiert auf den zwischen Bund und Ländern abgestimmten, langfristigen Konzepten zur Gewinnung von fundierten Daten für die Risikobewertung.
Die zu untersuchenden Lebensmittel sind Bestandteil eines repräsentativen Warenkorbes, der auf der Grundlage nationaler Verzehrsstudien abgeleitet wurde (Warenkorb-Monitoring). Daneben wird seit 2003 ein Teil der Lebensmitteluntersuchungen in Projekten durchgeführt (Projekt-Monitoring). Hierbei werden zielorientiert aktuelle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen aufgegriffen, um Kenntnislücken für die Risikobewertung zu schließen.
Bei kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen werden im Rahmen des Monitorings an ausgewählten Erzeugnisgruppen schwerpunktmäßig Untersuchungen zu Elementen, organischen Stoffen oder Mikroorganismen durchgeführt.Einzeldatensatz aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) - Berichtsjahr 2021Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-nationalen-ruckstandskontrollplan-nrkp-fur-das-berichtsjahr-20212023-12-21T07:37:43ZDer Nationale Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Aquakulturerzeugnisse, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.
Der Einfuhrüberwachungsplan für Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten wird seit 2004 bundeseinheitlich durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen. Nach Artikel 4 i.V.m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2130 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen.
Ziel der Überwachung
Die Pläne dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziel des NRKPs und des EÜPs ist es, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Außerdem wird die Belastung mit Umweltkontaminanten wie beispielsweise Schwermetallen und anderen unerwünschten Stoffen erfasst. Im Rahmen des EÜPs werden Sendungen seit 2010 auch auf mikrobiologische Parameter, Histamin, Parasiten, Radioaktivität, Zusatzstoffe, GVO, marine Biotoxine und andere warenspezifische Parameter untersucht.
Der NRKP ist ausgerichtet auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten. Dies betrifft insbesondere Betriebe, die Milch, Eier, Honig und Wild verarbeiten. Der NRKP ermöglicht es daher, Tiere und tierische Erzeugnisse von Beginn des Produktionsprozesses an zu überwachen. Durch die Probenahme auf einer frühen Stufe der Produktionskette können Produkte, die mit Rückständen belastet sind, leicht bis zum Ursprungsbetrieb zurückverfolgt werden.
Die Probenahme erfolgt zielorientiert. Das bedeutet, dass Kenntnisse über örtliche oder regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden oder dass Hinweisen auf unzulässige oder vorschriftswidrige Tierbehandlungen nachgegangen wird. Der NRKP ist also nicht auf die Erzielung statistisch repräsentativer Daten ausgerichtet.
Der EÜP ist ausgerichtet auf die Kontrolle von Lebensmittel liefernden lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen bei der Einfuhr über Deutschland in die Europäische Union. Die Probenahme erfolgt risikobasiert entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EU) 2017/625. Es können demnach aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.Einzeldatensatz aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) - Berichtsjahr 2022Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-nationalen-ruckstandskontrollplan-nrkp-fur-das-berichtsjahr-20222023-12-21T07:36:36ZDer Nationale Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Aquakulturerzeugnisse, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.
Der Einfuhrüberwachungsplan für Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten wird seit 2004 bundeseinheitlich durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen. Nach Artikel 4 i.V.m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2130 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen.
Ziel der Überwachung
Die Pläne dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziel des NRKPs und des EÜPs ist es, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Außerdem wird die Belastung mit Umweltkontaminanten wie beispielsweise Schwermetallen und anderen unerwünschten Stoffen erfasst. Im Rahmen des EÜPs werden Sendungen seit 2010 auch auf mikrobiologische Parameter, Histamin, Parasiten, Radioaktivität, Zusatzstoffe, GVO, marine Biotoxine und andere warenspezifische Parameter untersucht.
Der NRKP ist ausgerichtet auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten. Dies betrifft insbesondere Betriebe, die Milch, Eier, Honig und Wild verarbeiten. Der NRKP ermöglicht es daher, Tiere und tierische Erzeugnisse von Beginn des Produktionsprozesses an zu überwachen. Durch die Probenahme auf einer frühen Stufe der Produktionskette können Produkte, die mit Rückständen belastet sind, leicht bis zum Ursprungsbetrieb zurückverfolgt werden.
Die Probenahme erfolgt zielorientiert. Das bedeutet, dass Kenntnisse über örtliche oder regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden oder dass Hinweisen auf unzulässige oder vorschriftswidrige Tierbehandlungen nachgegangen wird. Der NRKP ist also nicht auf die Erzielung statistisch repräsentativer Daten ausgerichtet.
Der EÜP ist ausgerichtet auf die Kontrolle von Lebensmittel liefernden lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen bei der Einfuhr über Deutschland in die Europäische Union. Die Probenahme erfolgt risikobasiert entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EU) 2017/625. Es können demnach aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.Einzeldatensatz aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) für das Berichtsjahr 2020Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-nationalen-ruckstandskontrollplan-fur-das-berichtsjahr-20202023-12-20T06:05:30ZDer Nationale Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Aquakulturerzeugnisse, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.
Der Einfuhrüberwachungsplan für Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten wird seit 2004 bundeseinheitlich durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen. Nach Artikel 4 i.V.m. Anhang II derDurchführungsverordnung (EU) 2019/2130haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen.
Ziel der Überwachung
Die Pläne dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziel des NRKPs und des EÜPs ist es, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Außerdem wird die Belastung mit Umweltkontaminanten wie beispielsweise Schwermetallen und anderen unerwünschten Stoffen erfasst. Im Rahmen des EÜPs werden Sendungen seit 2010 auch auf mikrobiologische Parameter, Histamin, Parasiten, Radioaktivität, Zusatzstoffe, GVO, marine Biotoxine und andere warenspezifische Parameter untersucht.
Der NRKP ist ausgerichtet auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten. Dies betrifft insbesondere Betriebe, die Milch, Eier, Honig und Wild verarbeiten. Der NRKP ermöglicht es daher, Tiere und tierische Erzeugnisse von Beginn des Produktionsprozesses an zu überwachen. Durch die Probenahme auf einer frühen Stufe der Produktionskette können Produkte, die mit Rückständen belastet sind, leicht bis zum Ursprungsbetrieb zurückverfolgt werden.
Die Probenahme erfolgt zielorientiert. Das bedeutet, dass Kenntnisse über örtliche oder regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden oder dass Hinweisen auf unzulässige oder vorschriftswidrige Tierbehandlungen nachgegangen wird. Der NRKP ist also nicht auf die Erzielung statistisch repräsentativer Daten ausgerichtet.
Der EÜP ist ausgerichtet auf die Kontrolle von Lebensmittel liefernden lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen bei der Einfuhr über Deutschland in die Europäische Union. Die Probenahme erfolgt risikobasiert entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EU) 2017/625. Es können demnach aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.Einzeldatensatz aus dem Zoonosen-Monitoring (ZooM) für das Berichtsjahr 2020Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragteropendata@bvl.bund.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/einzeldatensatz-aus-dem-zoonosen-monitoring-zoom-fur-das-berichtsjahr-20202023-12-20T06:02:06ZMit dem Zoonosen-Monitoring sollen Kenntnisse über die Belastung von Lebensmitteln und Tierbeständen mit Zoonoseerregern gewonnen werden und Entwicklungstendenzen bezüglich Zoonosen und Zoonoseerregern erkannt werden.
Die Grundlage für das Zoonosen-Monitoring bildet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette), die die Vorgehensweise bei der Koordinierung und Durchführung der Untersuchungen zum Zoonosen-Monitoring und für das anschließende Berichtswesen regelt. Die AVV Zoonosen Lebensmittelkette basiert auf der Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, nach der die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sind, repräsentative und vergleichbare Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln, Futtermitteln und lebenden Tieren zu erfassen, auszuwerten und zu veröffentlichen.
Das BVL sammelt die Daten, wertet sie aus und veröffentlicht sie zusammen mit den Ergebnissen der Typisierung der Erreger, der Resistenztestung sowie der Bewertung der Ergebnisse durch das BfR in den jährlichen Zoonosen- Monitoring-Berichten. Diese Daten sind auch Teil der jährlich an die EFSA übermittelten Daten.Statistisches Jahrbuch - Hamburg – Berichtsjahr 2021Statistikamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/statistisches-jahrbuch-hamburg-berichtsjahr-20212023-11-30T05:02:22ZNaturräumeLandesamt für Umwelt, Abteilung 4https://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/naturraume24b962023-11-29T05:10:06ZNaturräumliche GliederungNaturraum 6ter OrdnungLandesamt für Umwelt, Abteilung 4https://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/naturraum-6ter-ordnung42b952023-11-29T05:10:04ZNaturraum 6ter Ordnung in Rheinland-PfalzNaturraum 5ter OrdnungLandesamt für Umwelt, Abteilung 4https://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/naturraum-5ter-ordnungf88e12023-11-29T05:10:03ZNaturraum 5ter Ordnung in Rheinland-PfalzNaturraum 7ter OrdnungLandesamt für Umwelt, Abteilung 4https://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/naturraum-7ter-ordnunga0bff2023-11-29T05:10:02ZNaturraum 7ter Ordnung in Rheinland-PfalzNaturraum 4ter OrdnungLandesamt für Umwelt, Abteilung 4https://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/naturraum-4ter-ordnung137422023-11-29T05:10:02ZNaturraum 4ter Ordnung in Rheinland-Pfalz