GovData SuchergebnisseGovdata.deinfo@govdata.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/atomfeed/f/format%3Ahtml%2Cgroups%3Atran%2Cgroups%3Agove%2Ctype%3Aall%2Csourceportal%3A8196e75f-c45e-4281-ac8f-1803c4e1f3be%2C/s/relevance_desc2024-03-29T09:08:26ZStraßenverzeichnisLGL Baden-Württemberghttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/strassenverzeichnis700dd2024-02-07T10:33:57ZDas Straßenverzeichnis ist eine Tabelle im Format CSV und beinhaltet Lageschlüssel (5-stellig), Lagenamen, Gemeindeschlüssel (8-stellig) und Gemeindenamen.Register über die Anerkennung von Psychologen und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)Eisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/register-uber-die-anerkennung-von-psychologen-und-stellen-gemass-16-triebfahrzeugfuhrerscheinve2023-03-06T11:04:53ZRegister über die Anerkennung von Psychologen und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Triebfahrzeugführer müssen bestimmte medizinische und psychologische Anforderungen erfüllen. Schon bei ihrer Einstellung müssen sie sich deshalb speziellen ärztlichen und psychologischen Eignungsuntersuchungen unterziehen. Und auch danach ist ihre Tauglichkeit in regelmäßigen medizinischen Untersuchungen festzustellen. Die Tauglichkeitsuntersuchungen müssen dabei von anerkannten Ärzten und Psychologen durchgeführt werden.Liste der in Deutschland genehmigten Betreiber von EisenbahnstreckenEisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/liste-der-in-deutschland-genehmigten-betreiber-von-eisenbahnstrecken2023-03-06T11:04:53ZListe der in Deutschland genehmigten Betreiber von Eisenbahnstrecken
Eisenbahnen dienen gemäß § 3 AEG dem öffentlichen Verkehr (öffentliche Eisenbahnen), wenn sie als Betreiber der Schienenwege Zugang zu ihren Schienenwegen gewähren müssen (öffentliche Betreiber der Schienenwege).
Alle anderen Eisenbahnen und Werksbahnen sind nichtöffentliche Eisenbahnen.Register über die Anerkennung von Ärzten und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)Neuer DatensatzEisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/register-uber-die-anerkennung-von-arzten-und-stellen-gemass-16-triebfahrzeugfuhrerscheinverordn2023-03-06T11:04:53ZRegister über die Anerkennung von Ärzten und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Triebfahrzeugführer müssen bestimmte medizinische und psychologische Anforderungen erfüllen. Schon bei ihrer Einstellung müssen sie sich deshalb speziellen ärztlichen und psychologischen Eignungsuntersuchungen unterziehen. Und auch danach ist ihre Tauglichkeit in regelmäßigen medizinischen Untersuchungen festzustellen. Die Tauglichkeitsuntersuchungen müssen dabei von anerkannten Ärzten und Psychologen durchgeführt werden.Register der anerkannten Personen und Stellen für die Prüfung - Prüforganisation gemäß § 15 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)Eisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/register-der-anerkannten-personen-und-stellen-fur-die-prufung-pruforganisation-gemass-15-triebf2023-03-06T11:04:53ZRegister der anerkannten Personen und Stellen für die Prüfung - Prüforganisation gemäß § 15 TfV
Wer Triebfahrzeugführer prüfen will, bedarf einer behördlichen Anerkennung.
An die Prüfer und Prüfungsorganisationen werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen Vorkehrungen getroffen haben, um Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit zu gewährleisten. Prüfer müssen außerdem besonders zuverlässig sein und über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen. Sie müssen mindestens 26 Jahre alt und geistig und körperlich geeignet sein. Die Antragsteller sind daher verpflichtet, dem Antrag auf Anerkennung als Prüfer geeignete Nachweise vorzulegen und Angaben über das Prüfungsverfahren zu machen.Liste der in Deutschland genehmigten öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)Eisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/liste-der-in-deutschland-genehmigten-offentlichen-eisenbahnverkehrsunternehmen-evu2023-03-06T11:04:53ZListe der in Deutschland genehmigten öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) definiert Eisenbahnen als öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen / EIU) oder die Eisenbahnverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern oder Personen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen / EVU). EVU müssen zudem die Traktion sicherstellen, was auch die Fahrzeughalter mit einschließt.Schulungseinrichtungen und Personen und Stellen für die Ausbildung zum TriebfahrzeugführerEisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/schulungseinrichtungen-und-personen-und-stellen-fur-die-ausbildung-zum-triebfahrzeugfuhrer2023-03-06T11:04:53ZRegister der anerkannten Schulungseinrichtungen und Personen und Stellen für die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer
Register der anerkannten Schulungseinrichtungen gemäß § 5 AEG und der anerkannten Personen und Stellen für die Ausbildung gemäß § 14 TfV
Ausbilder oder Ausbildungsorganisationen, die Triebfahrzeugführern oder sonstigem Betriebspersonal der Eisenbahnen wichtige sicherheitsrelevante Kenntnisse vermitteln, müssen besonders qualifiziert sein. Der Gesetzgeber hat daher in § 7d AEG für Schulungseinrichtungen eine gesetzliche Pflicht zur Anerkennung vorgesehen und diese in der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) für Triebfahrzeugführer konkretisiert.
Wer Triebfahrzeugführer ausbilden will, bedarf dafür einer Anerkennung vom Eisenbahn-Bundesamt. Grundlage dafür sind §§ 1 und 14 TfV. Diese Anerkennung kann für Einzelpersonen (Ausbilder) oder für Ausbildungsorganisationen beantragt werden.Liste der in Deutschland genehmigten nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie FahrzeughalterEisenbahn-Bundesamthttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/liste-der-in-deutschland-genehmigten-nicht-offentlichen-eisenbahnverkehrsunternehmen-sowie-fahr2023-03-06T11:04:53ZListe der in Deutschland genehmigten nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Fahrzeughalter (gem. § 31 AEG)
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) definiert Eisenbahnen als öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen / EIU) oder die Eisenbahnverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern oder Personen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen / EVU). EVU müssen zudem die Traktion sicherstellen, was auch die Fahrzeughalter mit einschließt.Gemeinde-, Gemarkungs- und FlurverzeichnisLGL Baden-Württemberghttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/gemeinde-gemarkungs-und-flurverzeichnis2021-07-08T09:21:56ZDas Gemeinde-, Gemarkungs- und Flurverzeichnis ist eine Tabelle im Format CSV und enthält Angaben zu Regierungsbezirk mit Regierungsbezirksnummer, Region mit Regionsnummer, Kreis mit Kreisnummer, Gemeindenummer (6-stellig), Gemeindenamen, Gemarkungsnummer (4-stellig), Gemarkungsname, Flurnummer und Flurname.