GovData SuchergebnisseGovdata.deinfo@govdata.dehttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/atomfeed/f/format%3Ahtml%2Cgroups%3Aintr%2Ctype%3Aall%2C/s/relevance_desc2024-03-28T16:51:55ZAX_MusterLandesmusterUndVergleichsstueck_PunktLandesamt für Vermessung und Geobasisinformationenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/ax_musterlandesmusterundvergleichsstueck_punkt2024-03-13T05:02:18ZDas Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Darin bilden die Objekte der Objektart „Bodenschätzung“ einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Der WFS RP Bodenschätzung enthält daraus die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung mit den Wertearten gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).VBORIS RLP Basisdienst 2024Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/vboris-rlp-basisdienst-20202024-03-02T04:58:37ZZonale Bodenrichtwerte ohne Angabe der weiteren beschreibenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2024 - Rheinland-PfalzNaturraum FlächengrenzenLandesamt für Umwelt, Abteilung 4https://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/naturraum-flachengrenzen360a82023-11-29T05:10:03ZNaturraum FlächengrenzenAX_MusterLandesmusterUndVergleichsstueck_FlaecheLandesamt für Vermessung und Geobasisinformationenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/ax_musterlandesmusterundvergleichsstueck_flaeche2022-07-02T03:35:19ZDas Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Darin bilden die Objekte der Objektart „Bodenschätzung“ einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Der WFS RP Bodenschätzung enthält daraus die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung mit den Wertearten gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).AX_BodenschaetzungLandesamt für Vermessung und Geobasisinformationenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/ax_bodenschaetzung2022-07-02T03:35:19ZDas Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Darin bilden die Objekte der Objektart „Bodenschätzung“ einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Der WFS RP Bodenschätzung enthält daraus die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung mit den Wertearten gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).AX_GrablochDerBodenschaetzungLandesamt für Vermessung und Geobasisinformationenhttps://www.govdata.de/web/guest/suchen/-/details/ax_grablochderbodenschaetzung2022-07-02T03:35:19ZDas Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Darin bilden die Objekte der Objektart „Bodenschätzung“ einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Der WFS RP Bodenschätzung enthält daraus die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung mit den Wertearten gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).