Was bringen offene Verwaltungsdaten?

Regierungs- und Verwaltungsarbeit erfolgen heutzutage fast ausschließlich am Computer, so dass mittlerweile die meisten Schriftstücke und Dokumente in digitaler Form vorliegen. Wie kann hieraus der größtmögliche Mehrwert für die Gesellschaft gezogen werden?. Eine Antwort hierauf ist die frei verfügbare, proaktive Bereitstellung von Regierungs- und Verwaltungsdaten – also so genannte  „Open Government Data“ bzw. „offene Verwaltungsdaten“.

Wozu das Ganze?

Zum einen schafft die Veröffentlichung von Regierungs- und Verwaltungsdaten Transparenz und bildet damit die Grundlage einer informierten und mündigen Gesellschaft. Durch Transparenz werden gleichzeitig auch Teilhabe, gesellschaftliches Engagement und Kooperation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Regierung sowie Verwaltung ermöglicht. Auch aus volkswirtschaftlicher und sozialer Sicht stellt die Öffnung von Regierungs- und Verwaltungsdaten einen Mehrwert dar – beispielsweise bei der Entwicklung von Geschäftsideen oder in der Forschung. So werden beispielsweise die digital und zur freien Verwendung bereitgestellten Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes von mehreren Anbietern genutzt, um selbst attraktive, zusätzlich aufbereitete juristische Informationen digital anzubieten. Darüber hinaus profitiert sogar die Verwaltung selber: der freie, unbürokratische Zugriff auf Daten anderer Behörden kann eine hervorragende Unterstützung bei der Planung eigener Vorhaben bieten.

Wann sind Daten wirklich offen?

Was bedeutet „Offenheit von Daten“? Zum einen müssen die Daten für eine größtmögliche Anzahl an Personen zugänglich sein. Das Internet bietet alle Voraussetzungen hierfür. Die Zugänglichkeit definiert sich aber auch dadurch, dass die Daten in einer allgemein nutzbaren, wenn möglich maschinenlesbaren Form aufzufinden sind. Aktualität sowie die Bereitstellung als möglichst unveränderte Rohdaten sind weitere Kriterien, die entscheidend für den Wert der Daten sind. Darüber hinaus müssen die Nutzerinnen und Nutzer das Recht haben, die Daten ohne Beschränkung weiterzuverwenden. Dazu zählt auch, bei den Daten selbst deutlich darzustellen, was mit ihnen gemacht werden darf und was nicht. Hierzu bieten sich standardisierte Lizenzbedingungen an. Für den Bereich der offenen Daten wurde im Rahmen der Entwicklung von GovData die „Datenlizenz Deutschland“ erarbeitet, die dies einfach ermöglicht.

Welche Daten können öffentlich zugänglich gemacht werden?

Grundsätzlich gilt: Für fast alle Daten, die in der Verwaltung oder bei der Regierungsarbeit entstehen, gibt es interessierte Nutzerinnen und Nutzer. Auch bei auf den ersten Blick eher unscheinbaren Daten können durch Verknüpfung mit anderen Daten vielfach Mehrwerte geschaffen werden. Gleichwohl gibt es Einschränkungen bei der Veröffentlichung von Daten, nämlich immer dann, wenn insbesondere datenschutzrechtliche, sicherheitspolitische oder urheberrechtliche Regelungen dem entgegenstehen.  

Offene Verwaltungsdaten machen das Leben einfacher!

Einiges kann sich mit Hilfe von offenen Verwaltungsdaten verbessern. Denken Sie nur an Wetterapps, mobile Stadtführer und andere kleine Helfer, die aus dem Alltag kaum noch wegzudenken sind. Positive Effekte treten allerdings nur ein, wenn die Verwaltung auf der einen Seite ihre Daten möglichst weitreichend zur Verfügung stellt und diese auf der anderen Seite auch genutzt werden.

Machen Sie also mit!

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