Datenlizenz Deutschland in Version 2.0 veröffentlicht

1 1/2 Jahre nach der Veröffentlichung hat die Unterarbeitsgruppe "Recht" der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Open Government" in Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren Erfahrungen und Kritik in eine Überarbeitung der Datenlizenz Deutschland einfließen lassen.

Die wichtigsten Neuerungen:

  1. Die Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 ist sprachlich überarbeitet und präzisiert. Unklarheiten im Hinblick auf die Pflicht zur Namensnennung und den Änderungsvermerk sind damit beseitigt.
  2. Die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - nicht kommerziell wird nicht weiterentwickelt. Die Erfahrung der letzten 1 1/2 Jahre hat gezeigt, dass diese (nicht-offene) Variante nicht den Zweck erfüllt, der ihr zugedacht war: Sie sollte etwa für die Fälle reserviert sein, in denen das offene Bereitstellen aus Rechtsgründen nicht möglich ist oder in denen die kommerzielle Nutzung zu erforderlichen Einnahmen für die Behörden führen sollte. Ein bewusster Einsatz für solche Ausnahmefälle ist jedoch nicht erkennbar. Soweit künftig tatsächlich ein Bedarf nach einer eingeschränkten Lizenz besteht, kann dieser durch andere verfügbare Standard-Lizenzen gedeckt werden.
  3. Mit der neuen Variante Datenlizenz Deutschland Zero 2.0 können Behörden ihre Daten künftig ohne jede Einschränkung oder Bedingung zur Verfügung stellen. Sie ist für die Fälle gedacht, in denen Behörden insbesondere auf die Namensnennung keinen Wert legen oder in denen sie eine Namensnennung aus Rechtsgründen nicht verlangen können.

Unser Ziel ist eine zu den international akzeptierten Kriterien der Open Knowledge Definition kompatible Lizenz. Kritikpunkte des Sachverständigenrats der Open Knowledge Definition an Version 1.0, die eine solche Einstufung verhinderten, haben wir daher in der Überarbeitung besonders berücksichtigt. Den jetzt veröffentlichten Entwurf der Version 2.0 haben wir erneut dem Sachverständigenrat übergeben und hoffen auf eine positive Rückmeldung. Sobald diese vorliegt, werden wir an dieser Stelle darauf hinweisen. Sollten wider Erwarten weitere Änderungen erforderlich sein, werden wir hier auch das weitere Vorgehen beschreiben. In diesem Rahmen werden wir auch darauf hinwirken, dass unsere Datenbereitsteller nach und nach auf Version 2.0 umstellen und die Nutzung der eingeschränkten Variante aufgeben.

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Sehr schön: Überflüssiges weg und Urheberrecht gestärkt im §5 UrhG, Amtliche Werke: keine Lizenzen, wo man keine Rechte hat.