Änderung der europäischen PSI-Richtlinie tritt am Mittwoch in Kraft

Bereits am 27. Juni wurde die Änderung der europäischen PSI-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 17. Juli, in Kraft. Die Richtlinie regelt die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und wird in Deutschland durch das Informationsweiterverwendungsgesetz umgesetzt.

Die wichtigsten Neuerungen sind die Aufnahme von Museen, Bibliotheken und Archive in den Anwendungsbereich der Richtlinie, die grundsätzliche Verknüpfung von Bereitstellung und Weiterverwendung und die grundsätzliche Begrenzung der Entgelte auf Mehrkosten für die Bereitstellung (Grenzkosten). Darüber hinaus legt die Richtlinie nun fest, dass Daten im Sinne von „Open Data“ in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden sollen; offene, plattformunabhängige Formate sollen dabei bevorzugt werden.

Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, um die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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