Open Data für die Geodaten des Bundes

(Ein Gastbeitrag von Dr. Hartmut Streuff; BMU, Referat ZG I 6 „Informationsmanagement, Statistik, Bibliothek“)

Das Ende des vergangenen Jahres beschlossene Geodatenzugangsgesetz ermöglicht der Bundesverwaltung die geldleistungsfreie Abgabe von Geodaten und –diensten. Unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde damit die Grundlage geschaffen, dass alle Geodaten und -dienste des Bundes, einschließlich der zugehörigen Metadaten für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden. Die Weiterverwendung soll dabei grundsätzlich kostenlos - juristisch exakt heißt es geldleistungsfrei – erfolgen. Damit wird dem Gedanken von „Open Data“ und „Open Government“ entsprochen.

Neu ist nun die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV), die im März in Kraft getreten ist. Mit der GeoNutzV wird das aufwendige und fachlich-inhaltlich komplexe Vereinbaren von behördenspezifischen Nutzungsverträgen (Lizenzverträgen) für Einzelfälle entbehrlich. Sie legt die Nutzungsbedingungen – auch für die Weiterverwendung der Geodaten im Sinne des IWG – einheitlich und verbindlich für die geodatenhaltenden Stellen des Bundes fest.

Die freie öffentliche Verfügbarkeit der Geodaten und Geodatendienste des Bundes ist ein erster Schritt in Richtung auf offenes, transparentes und bürgernahes Verwaltungshandeln einerseits und die Aktivierung verborgenen Wertschöpfungspotenzials andererseits. Weitere Schritte werden im Rahmen von Open-Data-Initiativen und E-Government-Aktivitäten folgen.

Die Texte des GeoZG und der GeoNutzV finden Sie im Internet unter:

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