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Ueberschwemmungsgebiete

Darstellung der gemäß § 72 Abs. 1 und 2 SächsWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 2013 (GVBl S. 503) festgesetzten Überschwemmungsgebiete an Gewässern I. und II. Ordnung in der Stadt Chemnitz. Die Überschwemmungsgebiete wurden in der Zeit vom 04.12.2006 bis 17.12.2006 bzw. 22.08.2011 bis 04.09.2011öffentlich ausgelegt und gelten seit dem 18.12.2006 bzw. 05.09.2011 Kraft Gesetzes. In Überschwemmungsgebieten gelten die Verbote nach § 76 WHG. Nachrichtliche Übernahme in die vorbereitende (FNP) und verbindliche (B-Pläne) Bauleitplanung. Berücksichtigung bei Bauvorhaben, bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten, Genehmigungsverfahren nach BImSchG, Lagerung wassergefährdender Stoffe u.a.

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Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
12.03.2024
Veröffentlichungsdatum:
01.12.2021
Datenbereitsteller:
Freistaat Sachsen
Veröffentlichende Stelle:
Stadt Chemnitz
Kategorien:
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
chemnitz
hochwasser
risikogebiete
umwelt
überschwemmungsgebiete

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