Datensatz

Überschwemmungsgebiete Verordnungsflächen Niedersachsen

Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Sachdaten, TECH_BASIS). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/hochwasser_kustenschutz/hochwasserschutz/uberschwemmungsgebiete/-43756.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
20.03.2024
Veröffentlichungsdatum:
11.03.2024
Datenbereitsteller:
Land Niedersachsen
Veröffentlichende Stelle:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Kategorien:
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Regionen und Städte Regionen und Städte
Umwelt Umwelt
Verkehr Verkehr
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
area-managementrestrictionregulation-zones-and-reporting-units
bewirtschaftungsgebieteschutzgebietegeregelte-gebiete-und-berichterstattungseinheiten
hochwasserschutz
inspire
oberflächenabfluss
opendata
regional
verordnung
überschwemmung
überschwemmungsgebiet

Diesen Datensatz kommentieren

Neueste Kommentare

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Metadatensatz vorhanden. Schreiben Sie den ersten.