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Register über die Anerkennung von Ärzten und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)Neuer Datensatz

Register über die Anerkennung von Ärzten und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Triebfahrzeugführer müssen bestimmte medizinische und psychologische Anforderungen erfüllen. Schon bei ihrer Einstellung müssen sie sich deshalb speziellen ärztlichen und psychologischen Eignungsuntersuchungen unterziehen. Und auch danach ist ihre Tauglichkeit in regelmäßigen medizinischen Untersuchungen festzustellen. Die Tauglichkeitsuntersuchungen müssen dabei von anerkannten Ärzten und Psychologen durchgeführt werden.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Andere offene Lizenz
Letzte Änderung:
06.03.2023
Veröffentlichungsdatum:
06.05.2020
Datenbereitsteller:
mCLOUD
Veröffentlichende Stelle:
Eisenbahn-Bundesamt
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Verkehr Verkehr
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
mcloud_category_railway
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