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Liste der in Deutschland genehmigten Betreiber von Eisenbahnstrecken

Liste der in Deutschland genehmigten Betreiber von Eisenbahnstrecken

Eisenbahnen dienen gemäß § 3 AEG dem öffentlichen Verkehr (öffentliche Eisenbahnen), wenn sie als Betreiber der Schienenwege Zugang zu ihren Schienenwegen gewähren müssen (öffentliche Betreiber der Schienenwege).

Alle anderen Eisenbahnen und Werksbahnen sind nichtöffentliche Eisenbahnen.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Andere offene Lizenz
Letzte Änderung:
06.03.2023
Veröffentlichungsdatum:
06.05.2020
Datenbereitsteller:
mCLOUD
Veröffentlichende Stelle:
Eisenbahn-Bundesamt
Kategorien:
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Verkehr Verkehr
Wirtschaft und Finanzen Wirtschaft und Finanzen
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
mcloud_category_railway
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