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Lärmschutzfunktion

Wälder, die dem Lärmschutz dienen, sollen negativ empfundene Geräusche der Strassen-/Bahnlinien und Industrieanlagen von Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereichen durch
Absenkung des Schalldruckpegelsdämpfen oder fernhalten.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
17.11.2023
Veröffentlichungsdatum:
01.01.2005
Datenbereitsteller:
GDI-DE
Veröffentlichende Stelle:
ThüringenForst AöR, Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum
Kategorien:
Gesundheit Gesundheit
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Regionen und Städte Regionen und Städte
Umwelt Umwelt
Verkehr Verkehr
Wissenschaft und Technologie Wissenschaft und Technologie
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
bewirtschaftungsgebieteschutzgebietegeregelte-gebiete-und-berichterstattungseinheiten
forst
gesundheit
immission
industrie
inspireidentifiziert
lärm
lärmschutzfunktion
opendata
thüringer-waldgesetz
thürwaldg
umwelt
verkehr
wald
waldfunktion

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