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Haushaltsplanentwurf 2015/2016

Der Haushaltsplan enthält nach § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen, notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne zu gliedern. Er ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und gilt als verbindliche Grundlage für die Haushaltsführung.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Eingeschränkte Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Andere geschlossene Lizenz
Letzte Änderung:
24.10.2019
Veröffentlichungsdatum:
19.04.2024
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Bonn
Kategorien:
-
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
haushalt-und-steuern
öffentliche-verwaltung

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