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geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen)

Durch Verordnung (GLB-VO; § 29 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Landschaftsbestandteile wie z. B. Alleen, Hecken, Tümpel, ehemalige Abbaustellen.

Distributionen

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    Creative Commons Namensnennung (CC-BY)
    Namensnennungstext:
    Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de
    URL:
    https://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/schutzgebietsabgrenzungen/index.htm
  • WMS_SRVC Schutzgebiete des Naturschutzes - WMS

    Schutzgebiete in Bayern sind rechtlich geschützte Flächen mit folgenden Zielen: Landschaftsschutz, Erhaltung des Naturhaushalts, Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie gelenkte Erholungsnutzung. Die Abgrenzungen der FFH- und Vogelschutzgebiete sind durch die „Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete“ vom 19.02.2016 rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.

    Letzte Änderung:
    04.01.2024
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    Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de
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    https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/natur/schutzgebiete?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS
  • ATOM Schutzgebiete des Naturschutzes - Downloaddienst

    Der Downloaddienst stellt die Abgrenzungen der Schutzgebiete des Naturschutzes als Shapefile zum Download bereit. Die wichtigsten Sachdaten der Schutzgebiete sind in der Attributtabelle enthalten (Name, Flächengröße und Kennziffer).

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    Namensnennungstext:
    Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de
    URL:
    http://geoportal.bayern.de/inspiredls/lfu/schutzgebiete
  • WFS_SRVC Schutzgebiete des Naturschutzes - WFS

    Der Web Feature Service Schutzgebiete des Naturschutzes stellt die Abgrenzungen der Schutzgebiete des Naturschutzes bereit. Schutzgebiete in Bayern sind rechtlich geschützte Flächen mit folgenden Zielen: Landschaftsschutz, Erhaltung des Naturhaushalts, Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie gelenkte Erholungsnutzung. Die Abgrenzungen der FFH- und Vogelschutzgebiete sind durch die „Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete“ vom 19.02.2016 rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.

    Letzte Änderung:
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    Namensnennungstext:
    Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de
    URL:
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04.01.2024
Veröffentlichungsdatum:
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Veröffentlichende Stelle:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Kategorien:
Umwelt Umwelt
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gdiby
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