Datensatz

Einkommens- bzw. vermögensreiche Personen in NRW

Definition:
Als einkommensreich gilt, wer über mehr als 200% des arithmetischen Mittels der monatlichen Äquivalenzeinkommen der nordrhein-westfälischen Bevölkerung verfügt. Zur Ermittlung der Äquivalenzeinkommen wird die neue OECD-Skala verwendet.
Als vermögensreich gilt, wer über mehr als 200% des arithmetischen Mittels der Nettogesamtvermögen pro Kopf der nordrhein-westfälischen Bevölkerung verfügt. Zur Ermittlung des Nettogesamtvermögens pro Kopf wird das Nettogesamtvermögen des Haushalts durch die Zahl der Haushaltsmitglieder dividiert.

Hinweis:
In der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sind Vermögende und Einkommensreiche unterrepräsentiert, da Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18.000 oder mehr EUR bei der Stichprobenziehung nicht berücksichtigt werden. Es werden somit eher Wohlhabende betrachtet als Spitzenverdiener/-innen bzw. -vermögende. Diese Einschränkung muss in Kauf genommen werden, weil die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die einzige verfügbare Datenquelle ist, anhand derer auf Landesebene Analysen zum Zusammenhang zwischen Einkommensreichtum und Vermögen durchgeführt werden können.

Datenquelle:
IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
02.10.2020
Veröffentlichungsdatum:
03.11.2017
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Wirtschaft und Finanzen Wirtschaft und Finanzen
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
einkommensreich
haushaltsnettoeinkommen
mags
nettogesamtvermögen
sozialberichte
sozialindikatoren

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