Brennstoffeinsatz für genehmigungsbedürftige Anlagen
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https://daten.berlin.de/schema/dist-format/wfs Brennstoffeinsatz für genehmigungsbedürftige Anlagen
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) schreibt für Anlagen, die im besonderen Maße dazu geeignet sind, schädlich auf die Umwelt einzuwirken, eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb vor. Diese genehmigungsbedürftigen Anlagen werden im Anhang zur 4. Verordnung zum BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - (4. BImSchV) aufgelistet. Alle Anlagen, die aufgrund ihrer Art oder Größe nicht in diesem Katalog enthalten sind, gelten als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
- Letzte Änderung:
- 04.10.2018
- Verfügbarkeit:
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- Offenheit der Lizenz:
- Freie Nutzung
- Nutzungsbedingungen:
- Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC-BY-SA)
- Namensnennungstext:
- Brennstoffeinsatz für genehmigungsbedürftige Anlagen
- URL:
- https://energieatlas.berlin.de/public/ogcsl.ashx?nodeId=283&Service=WFS&request=GetCapabilities
Metadaten
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- Offenheit der Lizenz:
- Freie Nutzung
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- Letzte Änderung:
- 04.10.2018
- Veröffentlichungsdatum:
- 04.10.2018
- Datenbereitsteller:
- Berlin Open Data
- Veröffentlichende Stelle:
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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- Schlagwörter:
- brennstoffeinsatz
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