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Beurkundungen bei der Urkundenstelle des Amtes für Jugend und Familie - Jugendamt -

Bei der Urkundenstelle des Jugendamtes können Sie, auch vor Geburt des Kindes, Urkunden über


  • die Anerkennung der Vaterschaft

  • die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft

  • die Erklärung zur gemeinsamen Sorge (Sorgeerklärung) und über

  • Ihre Unterhaltsverpflichtung für Ihr Kind und den betreuenden Elternteil nach Paragraph 1615 1 BGB

aufnehmen lassen.

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Offenheit der Lizenz:
Eingeschränkte Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Andere geschlossene Lizenz
Letzte Änderung:
23.03.2022
Veröffentlichungsdatum:
18.04.2024
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Bielefeld
Kategorien:
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Zeitraum:
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Raumbezug:
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Schlagwörter:
soziales

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