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Bebauungsplan Steilshoop 3 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Steilshoop 3 vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 152) wird wie folgt geändert:
In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt:
"4. Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufzentren unzulässig."

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
26.10.2023
Veröffentlichungsdatum:
17.10.2022
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
HMDKLGV
Kategorien:
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
03.07.1979 -
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
baugesetzbuch--baugb
bauleitplanung
baunutzungsverordnung--baunvo
bebauungsplan
geoinformation
plis
raumbezogene-information
öffentliche-pläne

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