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Bebauungsplan Schnelsen 19-Eidelstedt 44 2. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44 vom 23. Dezember 1971 (HmbGVBl. 1972 S. 1), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 503), wird wie folgt geändert:
7.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Fläche für Stellplätze" aufgehoben. Auf dieser Fläche ist ein eingeschossiges Gebäude für eine "Erweiterte Hausbetreuer-Loge mit Gemeinschaftseinrichtungen für die Wohnanlage" mit einer Grundfläche bis 200 m als Höchstmaß zulässig.
7.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt.
7.3 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133 ), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,479).

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
27.10.2023
Veröffentlichungsdatum:
18.10.2022
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
HMDKLGV
Kategorien:
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
08.05.2001 -
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
baugesetzbuch--baugb
bauleitplanung
baunutzungsverordnung--baunvo
bebauungsplan
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plis
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