Verwaltungsvereinbarung GovData tritt in Kraft

Um GovData auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen, wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die die Beschlüssen des IT-Planungsrats zu GovData ergänzt. Der Bund und die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben die Verwaltungsvereinbarung GovData unterzeichnet. Damit haben sie sich verpflichtet, Betrieb, Pflege und Fortentwicklung von GovData als nationalem Open-Data-Portal gemeinschaftlich zu verantworten. Hierzu zählt auch die nachhaltige Finanzierung des Portals. Bremen beteiligt sich außerhalb der Verwaltungsvereinbarung finanziell an GovData. Andere Länder können der Verwaltungsvereinbarung jederzeit beitreten.

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